FISG führt zu neuen Pflichten bei Auslagerungen. Die Aufsichtsstrukturen und die Befugnisse der BaFin bei der Prüfung von Auslagerungen werden verbessert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) werden neue Pflichten für Auslagerungen geschaffen. Künftig sind folgende Anzeigepflichten nach § 24 Abs. 1 Nr. 18 KWG zu beachten:
Absicht...
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