Bewertung des Kundenstamms – S+P Gutachten – IDW S5 Standard
Bewertung des Kundenstamms – S+amp;P Gutachten – IDW S5 Standard. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu:
- Anforderungen an die Bewertung des Kundenstamms
- Auswahl der geeigneten Methode zur Bewertung des Kundenstamms
- Berücksichtigung der Nutzungsdauer des Kundenstamms
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsblog Unternehmenswert.
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Bewertung des Kundenstamms – IDW Standard S5
Kundenorientierte immaterielle Werte i.S. des IDW Standards S5 sind die immateriellen Werte, die sich aus der Beziehung eines Unternehmens oder Unternehmensteils zu den Abnehmern seiner Produkte und Dienstleistungen ergeben.
Die betriebswirtschaftliche Bedeutung kundenorientierter immaterieller Werte liegt in der Möglichkeit eines leichteren Zugangs zu einem Kunden im Vergleich zu Wettbewerbern. Dieser leichtere Zugang kann einerseits auf kundenspezifischen Informationen beruhen, die den Wettbewerbern nicht vorliegen (Kundenliste).
Andererseits ergibt sich dieser leichtere Zugang aufgrund von zum Bewertungsstichtag bestehenden vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen (Auftragsbestand, Kundenverträge) sowie darüber hinausgehend aus der im Vergleich zum Wettbewerb höheren Wahrscheinlichkeit weiterer zukünftiger Vertragsabschlüsse bzw. Auftragsverlängerungen (nicht auf bestehenden Verträgen beruhende Kundenbeziehungen).
Eine Kundenliste ist eine Sammlung von Informationen über Kunden, die mindestens den Namen und Kontaktdaten der Kunden, häufig auch weitere kundenbezogene Informationen wie z.B. Ordervolumen und Einkaufsverhalten umfasst.
Ein Auftragsbestand ist der noch nicht erfüllte Teil eines zum Bewertungsstichtag erteilten Kundenauftrags (z.B. Kauf- oder Werkvertrag). Hierzu zählen auch Dauerschuldverhältnisse (z.B. Mietverhältnisse).
Ein Rahmenvertrag oder eine Globalvereinbarung im hier verstandenen Sinne (z.B. über Liefer- und Leistungskonditionen) unterscheidet sich vom Auftragsbestand dadurch, dass konkrete Liefer- bzw. Leistungsmengen zum Bewertungsstichtag nicht bereits fest kontrahiert sind.
Eine nicht auf bestehenden Verträgen beruhende Kundenbeziehung (nachfolgend kurz „Kundenbeziehung“) basiert darauf, dass zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine vertragliche Beziehung bestand. Die ökonomische Bedeutung liegt in der erwarteten Bindung eines Kunden über einen längeren Zeitraum, über welchen er wiederholt Produkte kauft, Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder bereit ist, Produkterweiterungen oder neue Produkte des vertrauten Anbieters zu erwerben, sodass der Aufwand zur Unterhaltung der Geschäftsbeziehung geringer ist als bei einer Neukundengewinnung. Insofern ist das Bestehen eines Vertrags zum Bewertungsstichtag mit dem Kunden als rechtliches Kleid der Beziehung keine Voraussetzung für das Vorliegen einer Kundenbeziehung.
Auswahl der geeigneten Methode zur Bewertung des Kundenstamms
Kundenlisten werden regelmäßig mit einem kostenorientierten Verfahren, bei Vorliegen entsprechender Information jedoch vorzugsweise mit dem marktpreisorientierten Verfahren bewertet.
Die Bewertung von Auftragsbeständen, Kundenverträgen sowie von Kundenbeziehungen erfolgt grundsätzlich nach dem kapitalwertorientierten Verfahren. Die Residualwertmethode ist regelmäßig die praktikabelste Bewertungsmethode. In Ausnahmefällen kann das marktpreisorientierte Verfahren zur Anwendung kommen.
Bei der Anwendung des kapitalwertorientierten Verfahrens zur Bewertung von Kundenbeziehungen ist sicherzustellen, dass nur Zahlungsüberschüsse mit bestehenden Kunden einbezogen werden und damit üblicherweise in Planungen enthaltenes Neukundengeschäft außen vor bleibt. Erwartete Mengen- und Preissteigerungen mit bestehenden Kunden sind hingegen anzusetzen.
Bei Anwendung der Residualwertmethode ist darauf zu achten, dass in der Planung erfasste Auszahlungen für Neukundenakquisitionen eliminiert werden. Übliche Auszahlungen zur Kundenpflege sind zu berücksichtigen.
Nutzungsdauer des Kundenstamms – Bewertung des Kundenstamms – S+P Gutachten – IDW S5 Standard
Die Nutzungsdauer eines kundenorientierten immateriellen Wertes ist die Periode, in der aufgrund der Bindung an den Leistenden Wertbeiträge i.S.v. finanziellen Überschüssen für das Unternehmen erwartet werden können. Bei Anwendung des kapitalwertorientierten Verfahrens bestimmt diese Periode als zentrale Einflussgröße den Bewertungszeitraum.
Grundsätzlich ist es das Ziel einer Geschäftsleitung, einen kundenorientierten immateriellen Wert dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die Annahme einer unbegrenzten Laufzeit von kundenorientierten immateriellen Werten ist dennoch nicht sachgerecht, da diese erfahrungsgemäß einem Abschmelzungsprozess unterliegen; bestehende Kunden gehen verloren, neue Kunden, zu denen bislang keine Beziehung besteht, werden hinzugewonnen.
Unter anderem können die folgenden Faktoren als Indikatoren zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen werden:
- Vertragslaufzeiten und erwartete Vertragsverlängerungen
- rechtliche, regulatorische, wirtschaftliche und technologische Aspekte
- typische Produktlebenszyklen und Informationen über geschätzte Nutzungsdauern ähnlicher Werte (Benchmark, Branchenvergleiche), technische, technologische, wirtschaftliche oder andere Arten der Veralterung der Produkte bzw. Dienstleistungen
- Stabilität der Branche
- voraussichtliche Handlungen von Wettbewerbern und potenzieller Konkurrenten
- Höhe der Erhaltungsaufwendungen, die zur Bindung des Kunden bzw. der Verlängerung von Verträgen notwendig sind
- Zeitraum der Abhängigkeit des Kunden (wirtschaftlich, rechtlich, technisch)
- Abhängigkeit des Bestands der Kundenbeziehungen von der Reputation des Unternehmens oder der Existenz und der Bedeutung anderer Werte im Unternehmen
- demografische/biometrische Aspekte hinsichtlich der bestehenden Kundenstruktur.
Bewertung des Kundenstamms – S+P Gutachten – IDW S5 Standard
Während bei der Ermittlung vertraglich oder gesetzlich determinierter Nutzungsdauern oft auf definierte Regelungen zurückgegriffen werden kann, können wirtschaftliche, nutzungsbedingte oder technologische Einflüsse regelmäßig nur auf der Basis von Erfahrungswerten geschätzt werden. Dies gilt insb. für die Einschätzung, ob bestehende Kundenbeziehungen prolongiert werden, für die Einschätzung der Häufigkeit dieser Vertragsverlängerungen und für die erwarteten Konditionen, zu denen die Kundenbeziehungen verlängert werden. Diese Einschätzung ist für die einzelne Kundenbeziehung vorzunehmen.
Werden Kundenbeziehungen in einer Gruppe zusammengefasst oder als Portfolio bewertet, stellen historische Daten einen Ausgangspunkt dar, um mittels statistisch-analytischer Verfahren Anhaltspunkte für eine Nutzungsdauerschätzung zu gewinnen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass damit weder die Ursachen für den wiederholten Vertragsabschluss noch eine Garantie für zukünftige Vertragsabschlüsse verbunden sind.
Es handelt sich insofern um eine statistische Analyse als ein Indiz für zukünftig erwartetes Verhalten, welche umso verlässlicher ist, je länger die Beziehung in die Vergangenheit zurückreicht und je stärker man sich von der Betrachtung einzelner Kunden löst und vielmehr große Kundengesamtheiten analysiert, über welche sich ein statistischer Ausgleich ergibt. Die so gewonnenen Erkenntnisse führen zu einer Abschmelzrate, die für die typisierende Ermittlung des bewertungsrelevanten Cashflows herangezogen wird.
Bei der Abwägung, ob bei Kundenbeziehungen eine über Vertragslaufzeiten hinausgehende Nutzungsdauer anzunehmen ist, ist auch zu prüfen, ob die Vertragsverlängerung oder -erneuerung wesentliche Kosten verursacht. Diese Kosten sind bei der Bewertung der Kundenbeziehungen zu berücksichtigen und können dazu führen, dass der wirtschaftliche Wert der Verlängerung der Kundenbeziehung nicht mehr gegeben ist. Insofern ist eine Verlängerung der Nutzungsdauer über das Vertragsende hinaus nicht anzunehmen.
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